§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Veranstalter des Gerlinger Solitudelauf ist die Kultur- und Sportgemeinde Gerlingen e.V., Beim Brückentor 21, 70839 Gerlingen.

(2) Die Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (in elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.

§ 2 Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme am Solitudelauf unter Verwendung anderer Sportgeräte, z.B. Radbegleitung, Kinderwägen, Babyjogger oder Nordic Walking-Stöcken ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Begleitung durch Tiere nicht gestattet.

(2) Ebenso sind Sportgeräte, die in gleicher oder anderer Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder Besucher der Veranstaltung – dies erfasst auch Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie etwaige Hilfskräfte, z.B. des DRK – negativ zu beeinträchtigen geeignet sind und / oder dies im konkreten Fall tun, nicht zugelassen. Hierunter fallen auch aber nicht ausschließlich Kopfhöher, sofern durch deren Nutzung die Hörleistung des nutzenden Teilnehmers während des Wettkampfs negativ beeinträchtigt und/oder herabgesetzt wird.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen (Polizei-)Behörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder deren Disqualifizierung auszusprechen.

(4) Ebenfalls ist den Anweisungen des Personals von etwaig eingesetzten Beförderungsunternehmen Folge zu leisten. Es gelten deren Beförderungsbedingungen. Dies gilt insbesondere für die Personenzahlbeschränkungen pro Fahrzeug.

§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Startnummer – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung kann ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet (via Anmeldeformular der race result Timing BW GmbH) erfolgen. Anmeldungen per Telefax, Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen. Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss eine Ansprechperson benannt werden, über die die Anmeldung vollständig abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen. Mit der Teilnahme am Lauf erklären alle Teilnehmenden ihr uneingeschränktes Einverständnis.

(2) Zahlungen erfolgen per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift). Anmeldungen werden erst bei erfolgter Gutschrift bzw. Zahlungseingang der Teilnahmegebühr angenommen. Eine Anmeldung kann bis spätestens zu der in den Ausschreibungshinweisen genannten Zeitpunkt erfolgen.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung nach den sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht haben, sie einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegen oder der Verdacht besteht, dass die Teilnehmenden nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start gehen.

(4) Außerdem werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend dem angemeldeten Wettbewerb durchgeführt wurden (laufend und Streckenlänge) und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden.

(5) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die teilnehmende Person von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(6) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(7) Tritt eine gemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

(8) Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt. Diese teilweise Erstattung wird angesetzt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmenden entfallenden anteiligen und bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt den Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeigneten Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen, Pandemie etc.) oder bei behördlichen Anweisungen vor.

(9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmenden und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Die Zurverfügungstellung des Anmeldeformulars/Anmeldeportals stellt kein Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar, sondern ist lediglich die Einladung zur Abgabe eines Angebots an die möglichen Teilnehmenden der Veranstaltung.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für (nicht wenigstens) grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden und/oder die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertretenden, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären die Teilnehmenden, dass sie gesundheitlich in der Lage sind an der Veranstaltung teilzunehmen.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm oder von beauftragten Dritten für die Teilnehmenden verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenschutz

(1) Die bei der Anmeldung von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließen die Teilnehmenden einen Vertrag mit dem Veranstalter ab, zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO).

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Film- und Drohnenaufnahmen, Interviews der Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern und mobilen Geräten (Handy, Tablet, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmenden oder Urhebenden bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die gemäß §5, Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Abwicklung der Online-Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben.

(4) Es werden Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien sowie im Internet abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO (Deutsche Leichtathletikordnung, zu finden unter: https://www.leichtathletik.de/wettkaempfe/service/regeln-bestimmungen), Anhang 2, Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO), die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentlichen.

(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse aller Teilnehmenden werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt. Die Teilnehmenden haben bei der Anmeldung die Möglichkeit, sich für den Informationsdienst (Newsletter) des Solitudelaufs mit ihrer E-Mail-Adresse anzumelden. Die Teilnehmenden haben jederzeit die Möglichkeit, sich über die Homepage auch wieder von diesem Informationsdienst abzumelden.

(6) Die Teilnehmenden können der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

(7) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt bis die Teilnehmenden wie in Abs. 6 beschrieben widersprechen oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit den Teilnehmenden notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(8) Jeder teilnehmenden Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an kontakt@solitudelauf.de

§ 6 Ordnungen

(1) Mit der Anmeldung zum Solitudelauf akzeptieren die Teilnehmenden die Hallenordnung der Stadt Gerlingen der für die Veranstaltung genutzten Veranstaltungsstätten.

(2) Der Veranstalter stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Empfehlungen sind unverbindlich und es gelten die jeweiligen Bedingungen / das Hausrecht des entsprechenden Rechteinhabers. Hierüber hat sich der Teilnehmende eigenständig vorab zu informieren.

(3) Auf § 2, Abs. 4, Satz 2 dieser AGB wird hinwiesen.

§ 7 Fassung, Salvatorische Klausel und Rechtswahl

(1) Die Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 01. August 2025 und gelten auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Stand: 31.07.2025